Information und Hausordnung

Wir möchten alles so gestalten, dass Ihre Abschiedszeremonie so reibungslos wie möglich verläuft. Eine gute Vorbereitung und deutliche Informationen sind das A und O für die Planung und Durchführung Ihres persönlich gestalteten Abschieds.
Nachfolgend lesen Sie alle Informationen über unsere Einrichtungen und Dienste. Wenn Ihnen weitere Fragen auf dem Herzen liegen, dann können Sie natürlich Kontakt mit uns aufnehmen. Wir informieren und beraten Sie gerne.

Öffnungszeiten

Das Büro des Crematorium De Lariks ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet.
Feierlichkeiten können an sechs Tagen in der Woche stattfinden, jeweils montags bis samstags zwischen 9.00 Uhr und 21.00 Uhr.

Sie sind herzlich eingeladen, uns zu besuchen. Bitte rufen Sie uns vorher an, dann können wir sicherstellen, dass jemand vor Ort ist, um Sie zu empfangen, eventuell herumzuführen und Ihnen für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Telefonische Erreichbarkeit
Wir sind von Montag bis Sonntag zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr telefonisch erreichbar

Telefon 0031 523 522 112.

Feierlichkeiten

Wir geben Ihnen gerne die Zeit, die Sie brauchen. Darum dürfen Sie bei uns selbst angeben, wie lange Sie die Räumlichkeiten des Krematoriums nutzen möchten. Standardmäßig bieten wir eine Verbleibsdauer von anderthalb Stunden an, aber selbstverständlich können Sie unsere Räume auch länger nutzen. Geben Sie darum bitte bei Ihrer Anfrage abweichende Wünsche an.
Eine halbe Stunde vor Beginn der Zeremonie können wir Sie empfangen, diese Zeit stellen wir nicht in Rechnung.
Während der Zeremonie sind Rauchopfer oder andere Rituale, bei denen Duft freikommt, gestattet. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir entsprechende Zeremonien gerne am Ende des Tages organisieren, denn der Duft kann für eine nachfolgende Trauergesellschaft störend sein.

Musik und Bild

Ihre eigene Musik und/oder Bilder erhalten wir gerne spätestens einen Tag vor der Zeremonie vor 12.00 Uhr. Damit bleibt uns genug Zeit, Ihre Dateien vorab zu testen und die Musik in unser Musiksystem zu übertragen.

Sofern die Zeremonie montags stattfindet, liefern Sie die Musik bitte spätestens am vorhergehenden Samstag um 12.00 Uhr. Je schneller wir Ihre Wünsche erhalten, desto mehr Zeit haben wir, um Ihre Feierlichkeiten gut vorzubereiten.

Mehr Informationen zur Bereitstellung von Musik und Bildern finden Sie unter Wünsche und Möglichkeiten.

Piano
Im Zeremoniensaal steht ein Klavier, das Sie gegen Bezahlung nutzen können.
Abschiedsraum
Selbstverständlich können Sie den Verstorbenen in den Abschiedsraum begleiten und wenn Sie möchten, bei der Einfuhr in den Ofen anwesend sein. Besprechen Sie dies bitte vorher mit uns.
Sarg
Zur Gewährleistung der Sicherheit während der Kremation, hat der Sarg bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Auf der Internetseite von LVC steht eine Materialliste, mit geeigneten Materialien. Die Größe des Sarges darf maximal 230 x 105 x 60 betragen. Das Gesamtgewicht darf 250 kg nicht überschreiten.
Aufnahme
Sie können die Zeremonie aufnehmen lassen. Die Aufnahme speichern wir für Sie entweder auf einem USB-Stick oder bei Tonaufnahmen auch auf CD. Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden Aufnahmen in unserem System nach 14 Tagen vernichtet.
Ascheausgabe und Aschebestimmung
Die niederländische Gesetzgebung sieht vor, dass die Asche einen Monat nach der Einäscherung in der allgemeinen Nische unseres Krematoriums verbleibt. Danach können Sie die Asche abholen. Sollte bis dahin noch nicht über die Aschebestimmung entschieden sein, darf die Asche bis zu sechs Monaten ohne weitere Kosten bei uns verbleiben.

Der Antragsteller muss innerhalb von fünf Monaten nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von einem Monat eine Aschebestimmung angeben.
Möchten Sie auf die Asche verzichten? Sie können die Asche wahlweise und ohne Mehrkosten auf See oder über Land ausstreuen lassen.

Tarife und Rechnungen
Die Zahlungsfrist für Rechnungen beträgt 30 Tage. Bei Zahlungsverzug kann das Krematorium Zinsen- und Inkassokosten in Rechnung bringen.
Höhere Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt wird das Krematorium von seinen Verpflichtungen entbunden und ist nicht für Schadenersatz und/oder Kosten haftbar. Unter höherer Gewalt fallen alle Umstände, die berechtigterweise die Durchführung der Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt unmöglich machen. Darunter fällt auch das unpünktliche Eintreffen des Verstorbenen und/oder des Trauerzuges am Krematorium.
Gesetze und Vorschriften

  • Kremationen und Aschebestimmungen werden nach dem geltenden Gesetz über das Leichenwesen ausgeführt. Unser Kremtorium ist in den Niederlanden dem Verein Landelijke Vereniging van Crematoria (LVC) angeschlossen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des LVC.
  • Im Hinblick auf den Umweltschutz und aufgrund gesetzlicher Vorschriften berechnen niederländische Krematorien einen Umweltzuschlag. Dieser Zuschlag ist in den Tarifen für die Kremation enthalten.
  • Aufgrund der von uns anzuwendenden HACCP-Bedingungen ist es nicht gestattet, zubereitete Lebensmittel selbst mitzubringen und/oder zu konsumieren.
  • Wir schenken keine alkoholischen Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren aus. (Ausweispflicht)
  • Drogenkonsum und Alkoholmissbrauch sind nicht gestattet.
  • Unser Krematorium ist der niederländischen Stiftung Stichting Klachteninstituut Uitvaartwezen (Postfach 92 5600, AB Eindhoven, NL) angeschlossen. Die Stiftung ist die zuständige Beschwerdestelle der Bestattungsbranche.
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