Nach dem Abschied

Die Urne mit der Asche des Verstorbenen verbleibt nach der Einäscherung für einen Monat in der sogenannten „allgemeinen Nische“ des Krematoriums

Wir nennen diesen Raum auch (Innen-) Kolumbarium und bewahren die Urnen dort für die Öffentlichkeit unzugänglich auf, denn auch nach dem Tod verdient jeder Mensch das Recht auf Privatsphäre und Ruhe.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Urne hier einen Monat verbleibt, um den Hinterbliebenen ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben, über die Aschebestimmung nachzudenken und zu entscheiden.

Die niederländische Regierung prüft derzeit, ob das niederländische Gesetz über das Leichenwesen gelockert werden kann. Über eventuelle Änderungen werden wir Sie entsprechend informieren.

Nach einem Monat darf die Asche abgeholt werden. Sollten Sie jedoch mehr Zeit benötigen, ist das natürlich kein Problem, denn die Asche darf ein halbes Jahr kostenlos bei uns stehen.
Selbstverständlich kann in Absprache die Asche auch noch länger bei uns aufbewahrt werden.

Es muss also nicht unmittelbar in der schweren Zeit rundum die Einäscherung über die Aschebestimmung gesprochen werden. Manchmal hat der Verstorbene bereits seinen Wunsch dazu geäußert oder aber Ihnen als Hinterbliebenen obliegt diese Entscheidung. In beiden Fällen informieren wir Sie gerne und in aller Ruhe über die Möglichkeiten.

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